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NEU - digitale ortsübliche Bekanntmachungen für die Gemeinde Groß Düben ab dem 01.07.2024

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

der Sitzung des Gemeindewahlausschusses Groß Düben

Datum und Zeit: 09.04.2024 - 18.00 Uhr

Ort der Sitzung: Freiwillige Feuerwehr Groß Düben, Dorfstraße 23b

Tagesordnung: Prüfung der Eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen in der Gemeinde Groß Düben am 09.06.2024.

Jedermann hat zu der Sitzung Zutritt

Sebastian Bertko - Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Groß Düben

Übersicht wichtiger Termine zur Kommunalwahl am 09.06.2024

06.02.2024, 07.02.2024 und 08.02.2024

  • Gemeinderatsbeschlüsse zur Besetzung der Gemeindewahlausschüsse in Schleife, Trebendorf und Groß Düben

21.02.2024

  • Bekanntmachung Durchführung Wahl und Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen

  • Bekanntmachung Beschluss Besetzung Gemeindewahlausschüsse

22.02.2024

  • Beginn Möglichkeit Einreichung von Wahlvorschlägen

20.03.2024

  • Bekanntmachung Sitzung Gemeindewahlausschüsse Schleife, Trebendorf und Groß Düben zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (09.04.2024)

  • Bekanntmachung Sitzung Gemeindewahlausschüsse Schleife, Trebendorf und Groß Düben zur Feststellung endgültiges Wahlergebnis (11.06.2024)

04.04.2024 (18.00 Uhr)

  • Ende Möglichkeit Einreichung Wahlvorschläge

09.04.2024

  • geplante Sitzung Gemeindewahlausschüsse Schleife, Trebendorf und Groß Düben zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

24.04.2024

  • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

  • Bekanntmachung Einsichtnahme in des Wählerverzeichnis

28.04.2024

  • Stichtag Wählerverzeichnis

19.05.2024

  • späteste Zustellung Wahlbenachrichtigung

22.05.2024

  • Bekanntmachung Wahl

09.06.2024

  • Wahl

  • Vorläufiges Wahlergebnis

11.06.2024

  • geplante Sitzung Gemeindewahlausschuss Schleife, Trebendorf und Groß Düben zur Feststellung endgültiges Wahlergebnis


BEKANNTMACHUNG

ÜBER DIE WIEDERHOLTE ÖFFENTLICHE AUSLAGE DES ENTWURFS FÜR DEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHLEIFE IN DER FASSUNG VOM 29.09.2023 GEMÄß § 3 ABS. 2 BAUGB

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

über den Zeitraum der Veröffentlichung von Unterlagen für die Beteiligung am Raumordnungsverfahren (ROV) zum sächsischen Teil des Vorhabens

"Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz"

mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen

18.07.2023

Die Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL), Tochtergesellschaft der Firma MINERA S.A., plant nach Erkundung der Kupfererzlagerstätte in den bergrechtlichen Bewilligungsfeldern „Schleife B“ für Sachsen und „Spremberg – Graustein B“ für Brandenburg die Errichtung und den Betrieb eines Kupferbergwerkes mit Aufbereitung und Tagesanlagen bei Spremberg. Die Lagerstätte befindet sich im südlichen Brandenburg und im nördlichen Sachsen im nahen Umfeld der Stadt Spremberg. Dabei ist die jährliche Förderung von mindestens 5 Mio. t Kupfererz vorgesehen.

Zu dem Vorhaben gehören die Umsetzung und Errichtung der Schacht- und Tagesanlagen (TA) für den Abbau und die Aufbereitung, die Infrastruktur mit Ver- und Entsorgungsleitungen für die Erschließung des Standortes, die Wasseraufbereitung und -einleitung des anfallenden Gruben- und Sümpfungswassers sowie die Mineralstoffverwahrung (MV) mit Infrastruktur zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände.

Das Vorhaben mit seinen Auswirkungen erstreckt sich über den Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg sowie die Landkreise Bautzen und Görlitz im Freistaat Sachsen. Für das Vorhaben ist daher jeweils ein Raumordnungsverfahren in Brandenburg und in Sachsen erforderlich. Für das Verfahren in Brandenburg ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg zuständig, die ihr Raumordnungsverfahren bereits im März dieses Jahres eröffnet hat,

Für das sächsische Raumordnungsverfahren hat die KSL als Vorhabenträgerin bei der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Behörde nun den Antrag auf Führung eines Raumordnungsverfahrens gestellt und vollständige Unterlagen übergeben.

Hiermit informieren wir Sie über den Zeitraum der Auslegung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren zum sächsischen Teil des Vorhabens und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, durch jede(n), die/der sich vom Vorhaben betroffen fühlt. Die vorwiegend für die raumordnerische Bewertung des Vorhabens erforderlichen Verfahrensunterlagen stehen Ihnen im Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik Infrastruktur unter dem Menüpunkt Raumordnung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Sie werden außerdem bei der GICON-Gruppe (beauftragtes Planungsbüro) bereitgehalten.

Fachgutachten zur Hydrogeologie, zur Umweltverträglichkeit, zu Schall- und Staubimmissionen, zu Bergbau- und Klimafolgen oder zum Mineralstoffmanagement werden ausschließlich bei der GICON-Gruppe bereitgehalten.

Zusätzlich zu den digitalen Unterlagen werden Papierunterlagen angeboten, die zu den üblichen Dienstzeiten in den Gemeindeverwaltungen Schleife, Spreetal und Weißwasser bereitgehalten werden. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die Einzelheiten.

Auslegungszeitraum ist vom

18. August 2023 bis einschließlich 29. September 2023

Die Raumordnungsbehörde nimmt in dieser Zeit und noch eine Woche danach bis einschließlich 6. Oktober 2023 Ihre begründete Stellungnahme, Ihre Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Bewertung der Raumverträglichkeit des Vorhabens entgegen. Richten Sie Ihre schriftliche Stellungnahme mit dem Betreff „Stellungnahme zum ROV Kupfer“ bitte entweder an die:

Landesdirektion Sachsen
Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

oder vorzugsweise direkt per Mail an raumordnung@lds.sachsen.de. Bitte verwenden Sie dafür unbedingt den Betreff „Stellungnahme zum ROV Kupfer“, damit Ihre Nachricht korrekt zugeordnet werden kann.

Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme, Hinweise, Anregungen und Bedenken auch mündlich bei der Raumordnungsbehörde vorbringen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail unter raumordnung@lds.sachsen.de.

Hinweis: Die Links zum Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen und zur GICON stehen aus logistischen Gründen noch nicht zur Verfügung und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

PDF-Datei

Wichtiger Hinweis!

Aufgrund mehrerer Anfragen möchten wir Sie darauf hinweisen, die Trinkwasserschlussrechnung der Stadtwerke Weißwasser zu überprüfen. Hier insbesondere die geschätzten Zählerstände.

Wir haben mehrere Meldungen unserer Bürger mit zum Teil signifikant zu hohen geschätzten Werten vorliegen. Wir empfehlen die exakten Zählerstände mit Ablauf des 30.06.2023 zu dokumentieren.

Störungshotline Trink- und Abwasser

Im Falle von Störungen bei der Trinkwasserversorgung oder der Abwasserentsorgung ab dem 01.07.2023 wenden Sie sich bitte an folgenden Störungshotlinenummern der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbh (KVL).

Trinkwasser: 03576 559988

Abwasser: 03576 5599899

Mobilheimstandort am Halbendorfer See

„Bekanntmachung über den geänderten Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Mobilheimstandort am Halbendorfer See“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB“

Hier lesen

Untersagung der Wasserentnahme

Wasserentnahme verboten

Aufgrund der extremen Dürre im vergangenen Jahr und den bisher ungenügenden Niederschlägen konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten. In den Gewässern haben sich wie in 2019 sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar.

Die angespannte Wasserhaushaltssituation veranlasst den Landkreis Görlitz, als Untere Wasserbehörde, die Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern aufzufordern, ab sofort bis einschließlich 30. September 2022 oder bis auf Widerruf die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Gebrauch einzustellen. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist die gebotene sparsame Verwendung von Wasser sicherzustellen. Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke.
Allgemeinverfügung (Quelle: Landkreis Görlitz)

Biotope in der Gemeinde Groß Düben

Libelle in der Natur

Information zu den im Biotopverzeichnis des Landkreises Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG aktuell erfassten gesetzlich geschützten Biotopen.

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.

Biotop-Verzeichnis der Gemeinde

Bekanntmachung

Tierstandsmeldung 2021

Tierbestandsmeldung 2021
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse. [weiterlesen...]

Neuregelung Straßengesetz

Öffentliche Information

zu den Neuregelungen in § 54 Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

Mit Wirkung des 13.12.2019 ist die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

(SächsStrG) in Kraft getreten.

Unter Anderem wurde § 54 Abs. 3 SächsStrG, mit dem Ziel einer endgültigen Rechtsbereinigung, wie folgt neu gefasst:

„1Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. 2Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. 3Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. 4Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. 5Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig.“

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Eintragung als Straße, Weg oder Platz erfolgt, ist deren ausschließliche öffentliche Nutzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SächsStrG (16.02.1993).

Ihre Interessenbekundung können Sie schriftlich bis zum 31.12.2020 bei der Verwaltungsgemeinschaft Schleife, Gemeinde Groß Düben, Bauamt, Friedensstraße 83, 02959 Schleife oder per E-Mail unter bauamt.bergbau@schleife-slepo.de einreichen.

Groß Düben, 24.06.2020

Helmut Krautz

Bürgermeister

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